Der europäische Barrierefreiheitsakt und seine Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Ab dem Jahr 2025 tritt der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Kraft und wird für viele Unternehmen verbindlich. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

Der europäische Barrierefreiheitsakt (European Accessibility Act, EAA) ist eine bedeutende Gesetzgebung zur Verbesserung des Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union. Doch welche Auswirkungen hat dies auf Schweizer Unternehmen? Inwiefern sind sie von diesem Gesetz betroffen?

Was ist der europäische Barrierefreiheitsakt?

Der EAA, 2019 verabschiedet, definiert Anforderungen für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen – von Computern und Smartphones über Bankdienstleistungen bis zu E-Books und E-Commerce. Das Ziel: Sicherstellen, dass diese Angebote für alle Menschen, einschliesslich jener mit Behinderungen, zugänglich sind. EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, können Schweizer Unternehmen dennoch vom EAA betroffen sein – insbesondere wenn sie in der EU Geschäfte tätigen oder Produkte und Dienstleistungen in den EU-Markt exportieren. Folgende Szenarien verdeutlichen mögliche Auswirkungen:

1. Export von Produkten in die EU

Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den EAA-Anforderungen entsprechen. Andernfalls riskieren sie den Verlust des Zugangs zum EU-Markt oder rechtliche Konsequenzen.

2. Dienstleistungen für EU-Bürger

Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten – sei es durch Online-Plattformen, Software oder andere digitale Dienste – müssen ebenfalls die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dies betrifft vorwiegend E-Commerce-Websites, mobile Apps und digitale Dokumente.

3. Wettbewerbsfähigkeit

Schweizer Unternehmen, die die EAA-Anforderungen erfüllen, könnten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen erlangen. Barrierefreiheit erweitert nicht nur den Kundenkreis, sondern kann auch das Markenimage verbessern und die Kundenzufriedenheit steigern.

Was sollten Schweizer Unternehmen tun?

Um die Anforderungen des EAA zu erfüllen und ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, sollten Schweizer Unternehmen proaktiv handeln. Hier einige empfohlene Schritte:

  1. Bewusstsein schärfen: Unternehmen sollten sich mit den spezifischen EAA-Anforderungen vertraut machen und deren Auswirkungen auf ihre Produkte und Dienstleistungen verstehen.
  2. Barrierefreiheit evaluieren: Eine gründliche Überprüfung der aktuellen Angebote auf Barrierefreiheit ist unerlässlich.
  3. Anpassungen vornehmen: Notwendige Verbesserungen sollten umgesetzt werden, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
  4. Schulungen durchführen: Mitarbeiter sollten die Bedeutung der Barrierefreiheit verstehen und in der Lage sein, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
  5. Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Unternehmen sollten ihre Angebote regelmäßig überprüfen und aktualisieren.

Fazit

Der europäische Barrierefreiheitsakt markiert einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Obwohl die Schweiz nicht direkt betroffen ist, sollten Schweizer Unternehmen die EAA-Anforderungen ernst nehmen. Dies sichert nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit und erweitert ihren Kundenkreis, sondern trägt auch zur Inklusion bei. Durch proaktives Handeln können sie sowohl gesetzliche Vorgaben erfüllen als auch einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten.

Weitere Links

European Accessibility Act – Offizielle EU-Seite

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