EU AI Act – Was Sie wissen müssen

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz trat am 1. August 2024 in Kraft. Sie reguliert KI-Systeme in verschiedenen Risikoklassen und stellt Anforderungen an die Entwicklung und Nutzung.

Die EU hat als erste eine Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in Kraft gesetzt. Diese soll besseren Schutz der Grundrechte und eine erhöhte Sicherheit der KI-Systeme bieten. Kritiker befürchten, dass solche Regelungen die Innovation hemmen, während Befürworter sich über den mutigen Schritt freuen. Lesen Sie hier das Wichtigste zur Verordnung.

Key Take-aways

  • Am 1. August 2024 tritt die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) in der Europäischen Union in Kraft.
  • Die Verordnung zielt darauf ab, KI-Systeme in der EU zu regulieren und dabei Innovationen in diesem Bereich zu fördern.
  • Die Verordnung führt verschiedene Risikoklassen für KI-Systeme ein, die jeweils spezifische Anforderungen an Entwicklung und Nutzung stellen.
  • Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengen Regeln und Kontrollen zum Schutz der Sicherheit und Grundrechte.
  • Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre KI-Systeme den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Pros und Kontras

Pros:

  • Besserer Schutz der Grundrechte und erhöhte Sicherheit bei KI-Systemen
  • Klare Regeln fördern Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
  • Gesteigertes öffentliches Vertrauen in KI-Technologien

Kontras:

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand für Unternehmen bei der Konformitätsprüfung
  • Potenzielle Einschränkungen in der KI-Entwicklung und -Anwendung
  • Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und Kontrolle der Verordnung

Ähnliche Verordnungen weltweit

Bislang existiert keine vergleichbare umfassende KI-Regulierung auf globaler Ebene. Dennoch haben einzelne Länder und Regionen ähnliche Initiativen entwickelt:

  • Die Biden-Regierung entwickelt eine nationale KI-Strategie mit Schwerpunkt auf Sicherheit und Ethik.
  • China veröffentlichte 2021 Richtlinien für „verantwortungsbewusste KI“.
  • Kanada stellte 2021 einen Aktionsplan zur verantwortungsvollen KI-Nutzung vor.

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz markiert einen wichtigen Meilenstein in der regionalen Regulierung dieser Technologie. Weitere Regionen könnten diesem Beispiel künftig folgen.

Wie sieht es in der Schweiz aus?

Die Schweiz hat bisher keine vergleichbar umfassende Regulierung von KI-Systemen wie die neue EU-Verordnung eingeführt. Allerdings gibt es verschiedene Initiativen und Bestrebungen, die Entwicklung und Nutzung von KI in der Schweiz zu gestalten:

Nationale KI-Strategie

  • Die Schweizer Regierung hat 2021 eine nationale Strategie für Künstliche Intelligenz veröffentlicht, die sich mit den Chancen und Risiken von KI befasst.
  • Ein Hauptziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im KI-Bereich bei gleichzeitigem Schutz ethischer Prinzipien und Grundrechte.

Regulatorische Ansätze

  • Verschiedene Branchen, insbesondere der Finanzsektor, haben eigene KI-Richtlinien entwickelt. Zudem gibt es Initiativen zur stärkeren Regulierung von KI-Systemen in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen.

Forschung und Entwicklung

  • Die Schweiz investiert erheblich in KI-Forschung und -Entwicklung sowie in den Aufbau von KI-Kompetenzen. Ihre Universitäten und Forschungsinstitute nehmen dabei international eine führende Position ein.
  • Der Bundesrat will das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzbar machen und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimieren. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 22. November 2023 beim UVEK eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz in Auftrag gegeben. Diese soll bis Ende 2024 vorliegen.

Insgesamt verfolgt die Schweiz einen ausgewogenen Ansatz: Auch ohne umfassende Regulierung wie die EU-Verordnung werden konkrete Schritte unternommen, um KI verantwortungsvoll zu entwickeln und dabei die Innovationskraft zu fördern.

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